Fördermelder

Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel ? BEHG-- Brennstoffemissionshandelsgesetz -Härtefallkompensation?

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihr Unternehmen durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels von unzumutbaren Härten betroffen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die darlegen und nachweisen können, dass ihnen durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels eine unzumutbare Härte nach den Regelungen der Richtlinie entsteht. Die Gewährung der Beihilfe ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen die unzumutbare Härte darlegen, nachweisen und den erforderlichen finanziellen Kompensationsbetrag beziffern. In einer hypothetischen Rechnungslegung muss für das Abrechnungsjahr erkennbar sein, dass die zusätzliche finanzielle Belastung eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit unmöglich macht. Ihre Brennstoffkosten müssen mehr als 20 % der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen oder der Anteil Ihrer Zusatzkosten muss durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels an der Bruttowertschöpfung mehr als 20 % betragen. Nicht antragsberechtigt sind: Verantwortliche nach § 3 Nummer 3 BEHG-- Brennstoffemissionshandelsgesetz , Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.