Fördermelder

Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG): die Region Hannover, der Regionalverband Großraum Braunschweig, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Landkreise und kreisfreien Städte und Zweckverbände zur Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den in Niedersachsen liegenden Teil ihres Verbandsgebietes. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben. Sie müssen die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in der jeweils aktuellen Fassung anwenden und im Fall des eigenen Verkaufs das Deutschlandticket unter dieser Bezeichnung vertreiben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.