Bindungsverlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen für Ihre Wohnung verlängern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft. Es muss sich um im 1. Förderweg geförderte Mietwohnungen in Hamburg handeln, deren ursprüngliche Bindungen innerhalb von 2 Jahren enden. Frei werdende Wohnungen dürfen Sie im Förderzeitraum nur an Haushalte vergeben, die im Besitz einer gültigen Wohnberechtigungsbescheinigung oder eines Dringlichkeitsscheins sind. Sie schaffen neue Miet- und Belegungsbindungen. Sie dürfen für die geförderten Wohnungen nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen. Sie dürfen die geförderten Wohnungen im Förderzeitraum nicht in Eigentumswohnungen umwandeln. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Freistellungsgebiete Mümmelmannsberg, Steilshoop, Neuallermöhe-West sowie Wilhelmsburg.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.