Blaues Band Deutschland ? Auen
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen Vorhaben planen, die der Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Eine Förderung aus dem Programm ?Blaues Band Deutschland ? Auen? ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland. An dem geplanten Vorhaben muss ein berechtigtes Bundesinteresse bestehen. Das Vorhaben muss mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden abgestimmt und grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden. Es muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben nicht der Erfüllung der konkreten gesetzlichen Verpflichtungen des Antragstellers dient. Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.