Brandenburg GO
Land
Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als junges Unternehmen investieren oder Betriebsmittel finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten, das mit einer Bürgschaft abgesichert wird.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU , Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie freiberuflich Tätige. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihr Unternehmen neu gegründet oder Sie haben in den letzten 5 Jahren die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Sie können nur dann außerhalb von Brandenburg investieren, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug). Sie müssen die für die Unternehmensführung erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation vorweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.