Fördermelder

Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

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Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie möglichst barrierearme Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Um einen Tilgungszuschuss nach dieser Richtlinie zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Es muss durch den geförderten Umbau Barrierefreiheit (entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-2) ebenso erreicht werden wie der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegte Standard ?Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus?. Im Rahmen dieser Richtlinie nicht finanziert werden barrierefreie Umbauten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, Ferien- und Wochenendhäusern sowie die Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.