Brandenburg-Kredit Gründung
Land
Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Unternehmen in Brandenburg gründen, festigen oder sich an einem Unternehmen beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, selbstständig, freiberuflich Tätige und natürliche Personen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit Sitz im Land Brandenburg. Als größeres Unternehmen, das nicht die Voraussetzungen die KMU -Definition der EU sowie Unternehmen erfüllt, darf der Gruppenumsatz EUR 500 Millionen nicht überschreiten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen außerhalb von Brandenburg investieren, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug). Als natürliche Person werden Sie bei Gründung eines Unternehmens, Investitionen, Beteiligung oder Aufstockung Ihres bestehenden Unternehmen unterstützt. Sie müssen über fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen. Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.