Bürgschaft Express
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Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie als etabliertes kleines oder mittleres Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler kurzfristig einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Rheinland-Pfalz investieren, ein Rating Ihrer Hausbank mit einer Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 3,0 Prozent nachweisen (KfW 5/Bonitätsindex 300 Creditreform), Jahresabschlüsse für mindestens 2 volle Geschäftsjahre vorlegen, ein positives wirtschaftliches Eigenkapital sowie ein positives Betriebsergebnis nachweisen. Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhabens. Von der Förderung ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/Übernahmefinanzierungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.