Fördermelder

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und einen kleineren Kreditbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie können Ihren Antrag bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung stellen. Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.