Fördermelder

Bürgschaft Premium

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Ihnen als bestehendes Unternehmen zur Aufnahme eines Kredits bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Rheinland-Pfalz investieren, ein Rating Ihrer Hausbank mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 0,9 Prozent nachweisen und Jahresabschlüsse für mindestens 2 volle Geschäftsjahre vorlegen. Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhabens. Soweit möglich sind normalerweise bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften. Von der Förderung ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/Übernahmefinanzierungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.