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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

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Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer, Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie freiberuflich Tätige in Nordrhein-Westfalen. Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Bürgschaft, wenn es keine anderen Sicherheiten gibt oder diese nicht im erforderlichen Umfang bereitstehen. Sie müssen als Unternehmen alle zumutbaren Sicherheiten bereitstellen. Für einen Kredit, den Sie vor der Antragstellung der Bürgschaft bekommen haben, erhalten Sie keine Absicherung der Bürgschaftsbank. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ablösungskredite, wenn damit Vorhaben betriebsgerecht finanziert werden sollen. Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.