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Bürgschaften der LfA

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Bayern · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die LfA Förderbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von höchstens EUR 500 Millionen sowie natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder sich tätig beteiligen, mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer sind Sie fachlich und persönlich kreditwürdig. Sie sichern den Kredit so weit wie möglich ab. Ihr betriebliches Rechnungswesen ist geordnet. Jederzeit ist eine Überprüfung der Umsatzverhältnisse, der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage ermöglich. Ausgeschlossen ist die Übernahme von Bürgschaften für die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.