Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen. Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, durch das die Rückzahlung der Kredite erwartet werden kann. Ihnen muss es an ausreichenden Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens fehlen. Bürgschaften an Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht möglich. Andere Bürgschaftsprogramme des Bundes und des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.