Fördermelder

Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen, Betriebsmittel oder eine Nachfolgeregelung finanzieren, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten eine Bürgschaft nur, wenn sonstige Möglichkeiten der Besicherung (insbesondere durch andere Kredit- und Garantiegemeinschaften) nicht im notwendigen Maß zur Verfügung stehen. Das vom Land zu übernehmende Risiko muss in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen stehen. Die Rückzahlung des zu verbürgenden Kredits muss bei normalem wirtschaftlichem Verlauf zu erwarten sein. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen ebenso wie Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der Europäischen Union nicht Folge geleistet habe. Ausgenommen sind Bürgschaften, die zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen bewilligt wurden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.