Fördermelder

Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte der Antragstellerin oder des Antragstellers liegt in Hessen. Sie müssen dort Ihren steuerlichen Sitz haben. Sie müssen kreditwürdig sein. Sie müssen soweit wie möglich eigene Mittel zur Finanzierung des Vorhabens einsetzen und neben der Bürgschaft andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ausreichend absichern.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.