Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Nordrhein-Westfalen eine Bürgschaft übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Personen mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft, Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sichern die Rückzahlung des Kredits bei normalem wirtschaftlichen Ablauf zu den vereinbarten Terminen zu. Sie müssen alle zumutbaren Sicherheiten bereitstellen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nur dann eine Bürgschaft, wenn Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.