Fördermelder

Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Land

Thüringen · LandesförderungProduzierendes GewerbeBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Thüringen eine Bürgschaft übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie legen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vor, das die Rückzahlung der Kredite erwarten lässt. Ihnen fehlt es an ausreichenden Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens. Sie nehmen vorrangig eine Bürgschaft aus dem Bürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder in Anspruch. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.