Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung
Land
Berlin · LandesförderungFreie BerufeBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie als Künstlerin und Künstler Arbeitsräume für Ihre Tätigkeit kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende und förderungswürdige Kunstschaffende sowie deren Zusammenschlüsse mit Betriebsstätte, Arbeitsplatz, Atelier oder Wohnsitz in Berlin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben keinen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt beziehungsweise Sie können nicht die erforderlichen Sicherheiten für einen Erwerb vorlegen. Sie sichern den zu verbürgenden Kredit durch eine Grundschuld ab. Bei normalem wirtschaftlichem Verlauf ist mit einer Rückzahlung des verbürgten Kredits zu den vereinbarten Terminen zu rechnen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren, maximal jedoch die Nutzungsdauer der Immobilie.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.