Fördermelder

Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Sie planen den Bau von Mietwohnungen oder einer sozialen Einrichtung in Hessen? Das Land unterstützt Ihre Finanzierung durch die Übernahme einer Bürgschaft, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme an einem Gebäude handeln, das rechtlich und tatsächlich zu dauerhaftem Wohnen geeignet ist. Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sein und die Finanzierung auf Dauer gesichert. Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, darf keine unangemessen große Wohnfläche oder besonders aufwendige Ausstattung haben. Beachten Sie bitte, dass Sie keine Förderung erhalten, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung bei Neubau von Objekten (ausgenommen der Ersterwerb) das Bauvorhaben bereits bezugsfertig ist, bei Modernisierung diese bereits abgeschlossen ist, bei Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet ist oder bei Förderung von Photovoltaikanlagen mit der Errichtung bereits begonnen worden ist. Von der Förderung ausgeschlossen sind Kredite aus Mitteln öffentlicher Haushalte, Kommunalkredite, Arbeitgeberkredite, Vor- und Zwischenfinanzierungskredite.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.