Fördermelder

Bürgschaftsprogramm der L-Bank ? Kombi-Bürgschaft 50

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU (abhängig vom Darlehensprogramm der L-Bank gegebenenfalls auch größere Unternehmen) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Sie setzen Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg um. Je nach Art des Vorhabens und des von Ihnen beantragten Förderdarlehens der L-Bank müssen Sie weitere spezifische Bedingungen erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen im Rahmen des Förderprogramms ?Liquiditätskredit?, Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung), bereits gewährte Kredite (nachträgliche Verbürgung).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.