Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die jeweiligen Finanzmittelgeber (Hausbanken oder andere Kreditinstitute). Begünstigte sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Zweckverbände, Genossenschaften und private Unternehmen (zum Beispiel Stadtwerke). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie investieren in ein Wärmenetz, das bereits aktuell oder gemäß einem Transformationsplan perspektivisch aus erneuerbaren Energien, durch unvermeidbare Abwärme im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes oder einer Kombination hieraus gespeist wird. Dabei müssen Sie die Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein einhalten in Bezug auf den Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme. Ihr geplantes Fernwärmesystem muss energieeffizient sein. Dies trifft zu, wenn es mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien, 50 Prozent Abwärme, 75 Prozent KWK -Wärme oder 50 Prozent einer Kombination dieser Energien und dieser Wärme nutzt. Der Standort des geförderten Wärmenetzes muss in Schleswig-Holstein liegen. Sie müssen einen verbindlichen Businessplan, der die Grundlage der abschließenden Finanzierungsstrukturierung bildet, mit entsprechendem Finanzierungsangebot ( Term-sheet ) vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, bereits begonnene Investitionsvorhaben, bereits gewährte Finanzierungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.