Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Förderung von CCU und CCS
Bund
Bundesweit · BundesweitProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren Emissionen von CO 2 planen oder betreiben. Zusätzlich sind Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Hierbei muss mindestens ein Mitglied des Konsortiums ein Unternehmen sein und einem Sektor mit anderweitig nicht vermeidbaren Emissionen angehören. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Projekte müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden. Sie müssen schriftlich bestätigen, dass Sie den gesamten Eigenanteil von zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten tragen können. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung des BMWK nicht nachgekommen sind. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO. Unternehmen, gegen die die Europäische Union Sanktionen verhängt hat.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.