Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland ? Investitionsgarantien
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenGarantie
Worum es geht
Wenn Sie als ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigen, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen, um Sie in einem politischen Krisenfall abzusichern.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Kreditinstitute) mit Sitz sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland. Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt, zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt. Grundsätzlich dürfen Sie die konkrete Investition noch nicht begonnen haben, wenn Sie die Bundesgarantien beantragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.