Fördermelder

Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenGarantie

Worum es geht

Wenn Sie Darlehen für förderungswürdige oder im besonderen Interesse der Bundesrepublik liegende Vorhaben im Ausland vergeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bundesgarantien erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite sind an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen von ausländischen Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken. An dem Vorhaben im Ausland muss ein gesamtwirtschaftliches Interesse bestehen. Eine Deckungszusage kann nur für Vorhaben erteilt werden, die technisch und betriebswirtschaftlich ausgereift sind. Die Gesamtfinanzierung des Einzelvorhabens muss gesichert sein. Die Umwelt- und Sozialauswirkungen Ihres Projektes müssen international anerkannten Standards entsprechen. Die Laufzeit des Darlehens muss der wirtschaftlichen Natur des Vorhabens entsprechen. Darüber hinaus muss die Übernahme von Garantien für den Bund risikomäßig vertretbar sein. Das bedeutet, dass hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie der politischen Risiken, die mit der Gewährung verbunden sind, eine berechtigte Aussicht auf schadensfreie Rückzahlung des Kredits besteht. Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) können auch in Kombination mit Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien gewährt werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.