Fördermelder

Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Vereinigungen, wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtungen, Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Gleichstellungsvorhaben und Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt müssen Sie mindestens eine Fachkraft einsetzen, die über einen Fachhochschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss verfügt. Für Unternehmensgründungen von Frauen erhalten Sie nur im ländlichen Raum eine Förderung. Der Sitz Ihrer Ausgründung muss, der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit soll im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen. Sie dürfen insgesamt maximal EUR 20.000 investieren. Für Ihre Vorhaben als kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhalten Sie eine Förderung, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan eingestellt sind. Je nach Programmbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.