Demografischer Wandel (FRL Demografie)
Land
Sachsen · LandesförderungRegionalfoerderungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Anpassung an den demografischen Wandel positiv zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe, kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen. Dabei erbringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.