Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Einrichtungen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger, der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunaler Gebietskörperschaften. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie weisen die Notwendigkeit des Vorhabens nach. Der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe muss den Bedarf für das Vorhaben bestätigen und ihm zustimmen. Sie beteiligen sich mit einem Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent, im Falle von Modernisierung und Ersatzneubauten 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie halten die Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bei Baumaßnahmen und 10 Jahren bei Vorhaben in Mietobjekten ein. Bei Wohnangeboten und Wohnstätten muss es sich um neue, gemeindeintegrierte und möglichst von Quartiersarbeit flankierte Projekte handeln. Grundsätzlich können bei Wohnangeboten und Wohnstätten nur Vorhaben von maximal 24 Plätzen, untergliedert in Einheiten oder Gruppen mit maximal 6 Personen, gefördert werden. Bei Werkstätten soll die Integration in ein Gewerbegebiet erfolgen. Sie müssen die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.