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Digitalbonus Thüringen

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Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens ( KMU ) oder in die Verbesserung der IT -Sicherheit in Ihrem Betrieb investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU , vor allem des verarbeitenden Gewerbes, der unternehmensnahen Dienstleistungen, des Baugewerbes, des Handwerks und des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zu einem bedeutenden Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Betriebsprozess beziehungsweise Produkt- und Dienstleistungsportfolio oder zu einer wesentlichen Verbesserung der Informationssicherheit Ihres Unternehmens führen. Sie führen Ihr Vorhaben in Thüringen durch. Mit der Antragstellung müssen Sie ein Konzept einreichen, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für Ihr Unternehmen verdeutlicht. Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme. Sie beginnen Ihr Vorhaben frühestens 1 Tag nach Antragseingang im Thüringer Förderportal und beenden es innerhalb eines Jahres. Ihre Unternehmenstätigkeit ist auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet und lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.