Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Gemeinden, die Verbände für Ländliche Entwicklung sowie der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ein beteiligter Gemeindeteil soll normalerweise nicht mehr als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Zur Durchführung einer Dorferneuerung ist grundsätzlich ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anzuordnen. Zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen im Privatbereich soll ein Fördergebiet festgesetzt werden, das vom Verfahrensgebiet abweichen kann.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.