Fördermelder

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes ? Kommunaler Straßenbau

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Stadt oder Gemeinde in Ihre Verkehrsinfrastruktur investieren wollen und zum Beispiel neue Straßen oder Lärmschutzeinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, sowie bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden, nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation oder der Luftsituation dringend erforderlich sein, die Ziele der Raumordnung beachten und deren Grundsätze berücksichtigen, in einem Generalverkehrsplan, in einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan beziehungsweise qualifizierten Fachkonzept, in einem Lärmaktionsplan oder in einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein, bau-, Verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei, die natürlichen Ressourcen und Flächen soweit wie möglich schonend und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und umsetzbar sein, die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den rechtlichten Vorschriften der Barrierefreiheit entsprechen. Sie haben vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht mit dem Vorhaben begonnen. Je nach Vorhaben müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.