Durchführung des Wachstumskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder als Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Wachstumsvorhaben investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern umsetzen. Sie bereiten das Vorhaben so weit vor, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres mit der Umsetzung anfangen können. Vor der Antragstellung dürfen Sie nicht damit beginnen. Die mögliche Finanzierungshilfe muss wirtschaftlich für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erheblich sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Ersatzbeschaffungen, Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ( KWKG ) erhalten, Umschuldungen und Sanierungen stille Beteiligungen, Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.