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Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder als freiberuflich Tätige betriebliche Investitionen in den Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU -Definition der EU , MidCap-Unternehmen, die weniger als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, Angehörige der Freien Berufe und natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie natürliche Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie vermieteten oder verpachteten Immobilien sind förderfähig, wenn Ihr Vorhaben die Anforderungen des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterschreitet. Sie müssen die Erfolgsaussichten des Vorhabens und die positiven Zukunftsaussichten als Unternehmen schriftlich begründen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Unternehmen der Aquakultur und Fischerei, Sanierungsfälle sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union. Nicht förderfähig sind darüber hinaus die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, reine Immobilienentwicklung, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen sowie reine Finanztransaktionen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.