Fördermelder

EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 ? FuE-Projektförderung

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind bei Einzelprojektförderung kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Sachsen, Verbundprojektförderung sowie Pilotlinienförderung KMU auch gemeinsam mit großen Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen und mit Forschungseinrichtungen in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben wird an einem Standort in Sachsen durchgeführt. Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt bis zu 36 Monate. Sie müssen die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts darlegen. Ihr Produkt oder Ihr Verfahren muss neu sein. Das heißt, es wird in der EU bislang noch nicht wirtschaftlich verwertet oder es beruht auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens. Bei der Pilotlinienförderung muss Ihr Projekt einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können. Die Errichtung einer Pilotlinie muss für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sein. Bei der Pilotlinienförderung gibt es keine investive Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.