Fördermelder

EFRE ? Validierungsförderung

Land

Sachsen · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Forschungseinrichtung Ergebnisse aus der Wissenschaft in die Wirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit durchführen. Für Vorhaben im Programm-Modul müssen Sie ein Konzept für die systematische Auswahl der wirtschaftlichen Verwertung der Forschungsergebnisse und deren Validierung vorlegen. Ihr Projekt läuft über maximal 48 Monate. Anschlussprojekte sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ihr Vorhaben im Einzelprojekt-Modul läuft bis zu 18 Monate und wird bei Bedarf verlängert. Für Vorhaben in beiden Modulen gilt: Sie können die technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit des Verfahrens oder der Methode nachweisen. Sie legen eine konkrete wirtschaftliche Möglichkeit der Nutzung des Forschungsergebnisses vor. Sie binden betriebswirtschaftliches Wissen und Marktkenntnis in Ihr Projekt ein. Sie haben die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung beziehungsweise der Forschungsergebnisse geklärt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.