Eigenheimförderung für große Familien
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Hamburg · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Wohneigentum neu bauen oder erstmalig kaufen, um es selbst zu nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 8 Absatz 2 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um nicht mehr als 70 Prozent überschreitet. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Größe Ihres Objekts darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen grundsätzlich nicht überschreiten. Sie müssen technische Voraussetzungen und Kostenobergrenzen einhalten. Sie müssen die Tragbarkeit der Belastungen über nachhaltig gesicherte Einnahmen gewährleisten und diese nachweisen. Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten selber aufbringen. Beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Neubau muss die Bauträgerin oder der Bauträger vor Abschluss des Kaufvertrags und vor Baubeginn die Angemessenheit des Kaufpreises mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) abgestimmt haben und der Kaufvertrag muss die Mindestanforderungen erfüllen. Die Gesamtkostengrenze Ihres Vorhabens darf bei maximal 460.000 EUR bei 2 Personen im Haushalt liegen. Sie erhöht sich um 25.000 EUR für jede weitere Person bis höchstens 560.000 EUR . Werkverträge müssen den Mindestanforderungen der IFB Hamburg entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.