Fördermelder

Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in Schleswig-Holstein durch Koordinierungsstellen professionell begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Freiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen und Kommunen, die Koordinierungsarbeit für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe leisten und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Koordinierungsstelle muss vor allem die folgenden Aufgaben wahrnehmen: Koordinierungsarbeit im Rahmen des Engagements für Geflüchtete und mit Geflüchteten, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten, Gewinnung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie von Geflüchteten als ehrenamtlich Engagierte, Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit. Sie dürfen keine anderweitige Förderung für das Projekt in Anspruch nehmen. Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte müssen über eine geeignete Qualifikation verfügen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.