Fördermelder

Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind zunächst die Kreise und kreisfreien Städte, danach und im Einvernehmen mit den Kommunen kreisweit und in den kreisfreien Städten agierende Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Fachpersonal muss in der Beratungsstelle vor allem folgende Aufgaben wahrnehmen: Zusammenarbeit in Grundsatzfragen der Fortbildung, Information und Vernetzung mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Zusammenarbeit mit den Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe, Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, Koordinierung und Initiierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten, Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit befassten Akteurinnen und Akteure. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben muss Ihr Fachpersonal entsprechend qualifiziert sein. Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet haben. Die Beratungsstelle muss an den Fachveranstaltungen im zuständigen Ministerium teilnehmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.