Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren
Land
Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Handwerkskammer, Industrie- oder Handelskammer in Niedersachsen Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren in Unternehmen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen innerhalb der Programmgebiete (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) liegen. Folgende Zielgruppen müssen Sie vor allem ansprechen, dabei sind Personen mit Migrationshintergrund und Frauen zu berücksichtigen: Berufserfahrene mit Interesse an Selbstständigkeit, an einer unternehmerischen Selbstständigkeit interessierte Führungskräfte aus KMU und Großunternehmen, Soloselbstständige, Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Fachwirtinnen und Fachwirte oder Meisterinnen und Meister, Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartnerinnen und -partner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projektes nachweisen. Sie müssen ein schlüssiges Gesamtkonzept sowie ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit vorlegen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.