Fördermelder

Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dies gilt künftig auch für Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörige freien Berufe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Ausbildung der Auszubildenden wurde aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung/Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebs vorzeitig beendet. Sie stellen die Fortsetzung der Ausbildung sicher. Der Berufsausbildungsvertrag wurde nach dem Berufsbildungsgesetz ( BBiG ) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle eingetragen. Der Insolvenzbetrieb und Sie als neuer Ausbildungsbetrieb müssen Ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse unter anderem mit in direkter Linie verwandten Personen, Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nicht Wirtschaftsunternehmen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.