Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) ? Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Land
Hessen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen zum Beispiel in Baumaßnahmen, Modernisierungen oder Maschinen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen erwirtschaftet mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse und erreicht oder überschreitet die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) oder verfolgt als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Ihr Vorhaben muss folgenden Zielen dienen: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie Verbesserung der besonderen Umwelt- und Klimaschutzleistungen Ihres Unternehmens, vor allem zur Emissionsminderung, oder Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse. Sie müssen besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen. Sie können Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nachweisen. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren nach Fertigstellung bei Bauten und baulichen Anlagen und von 5 Jahren nach Lieferung bei Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten beachten und sie nicht verkaufen. Für Erschließungsmaßnahmen bei Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen in den Außenbereich, für Junglandwirtinnen und -landwirte sowie für Existenzgründungen müssen Sie besondere Förderbestimmungen beachten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.