Elbkulturfonds
Land
Hamburg · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie größere künstlerische Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie als Vertretung von Kunst- und Kulturschaffenden handelnde juristische Personen des In- und Auslands. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen. Ihr Projekt muss über eine angemessene künstlerische und konzeptionelle Qualität sowie Innovationskraft verfügen. Ihr Finanzierungsvolumen sollte etwa EUR 50.000 betragen. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil aufbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die in Räumen der politischen Parteien, der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften sowie Kirchen stattfinden, sowie kommerziell oder durch die reguläre kulturelle Förderung der Stadt Hamburg realisierbare Vorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.