ELR-Kombi-Darlehen
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen mit höchstens 100 Beschäftigten für ein Investitionsvorhaben bereits einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekommen, können Sie für Ihren restlichen Finanzierungsbedarf ein Darlehen bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen. Das sind normalerweise gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Betrieb erfüllt die KMU -Kriterien der EU . Sie haben weniger als 100 Beschäftigte. Ihr Unternehmenssitz oder Ihre Betriebsstätte liegt in Baden-Württemberg. Sie üben eine wirtschaftliche (gewerbliche) oder selbstständige freiberufliche Tätigkeit aus. Als natürliche Person müssen Sie fachlich und kaufmännisch für die unternehmerische Tätigkeit qualifiziert sein. Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des ELR-Programms. Ihr Investitionsvorhaben wurde in das ELR-Programm eingeplant. Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, nachdem die L-Bank die beantragte ELR-Förderung bewilligt hat. Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, wohnwirtschaftliche Vorhaben, Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Sanierungsfälle, stille Beteiligungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.