Energiefinanzierung
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen oder eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehen bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind (natürliche) Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, deren eigentlicher Geschäftszweck nicht die Erzeugung von Strom oder Wärme ist (zum Beispiel Einzelunternehmen, Kaufleute, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Landwirtinnen und Landwirte), juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Unternehmen, privatrechtliche Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine), juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Projektgesellschaften für Erneuerbare-Energien-Anlagen, an denen Energieversorgungsunternehmen beteiligt sind), Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen, gemeinnützige Antragstellende, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen, natürliche Personen (Privatpersonen), die in eine Stromerzeugungsanlage investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen beziehungsweise verkaufen und damit eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie setzen das Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg um. Ihre Anlage muss die technischen Anforderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) erfüllen. Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grunderwerb, Betriebsfahrzeuge, Bioenergieanlagen, die die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU nicht erfüllen, Erwerb von Unternehmensanteilen oder Kapitalbeteiligungen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale unselbstständige Eigenbetriebe, Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.