Fördermelder

Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

Land

Thüringen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Thüringen in die Erhaltung und Entwicklung ländlicher Naturräume investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Bei Vorhaben im Teil EFRE sind natürliche Personen von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie können Vorhaben in ausgewiesenen Schutzgebieten wie auch in anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung planen. ELER -Vorhaben sind, im Gegensatz zu EFRE -Vorhaben, in ganz Thüringen förderfähig. Ihr Vorhaben muss überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen. Sie dürfen nicht durch andere öffentlich-rechtliche Belange zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet sein. Es muss ein tatsächlicher Handlungsbedarf bestehen. Ihre Maßnahmen müssen realisierbar und effizient sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.