Fördermelder

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie nachhaltige Investitionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen, bekommen Sie keine Förderung. Sie bekommen die Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen in ländlich geprägten Orten und anderen Orten des ländlichen Raumes. Streben Sie eine mehrjährige Aufnahme als Schwerpunktgemeinde an, ist eine umfassende Entwicklungskonzeption mit mehreren Projekten Voraussetzung. Die Erschließung von Gewerbegebieten muss in interkommunaler Trägerschaft erfolgen. Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung. Im Förderschwerpunkt ?Wohnen? müssen Sie eine Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie eine Nutzungskonzeption für diese vorlegen. Für Vorhaben, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) kofinanziert werden, gelten zum Teil abweichende und zusätzliche Regelungen. Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.