Entwicklungsprogramm ?Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung? ? Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie nicht flächen- und nicht tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens unter anderem Einrichtungen, Institutionen oder Operationelle Gruppen, Beratungsunternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen und Kooperationen, Erzeugerzusammenschlüsse, Gemeinden und Gemeindeverbände, Landkreise, Orts- und Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverbände und Ähnliche), natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben erfüllt die Projektauswahlkriterien zum Entwicklungsprogramm EULLE. Sie setzen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz um. Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen haben. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Als Antragstellerin oder Antragsteller weisen Sie nach, dass Sie über die administrative, finanzielle (Finanzierungsbestätigung) und operationelle Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Vorhabens verfügen. Für eine Förderung aus dem EPLR EULLE kommen nur Ausgaben zwischen dem 1.1.2014 und dem 30.6.2025 in Betracht. Sie müssen die jeweils geltenden Zweckbindungsfristen sind einhalten. Je nach Art des Vorhabens müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.