Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen der Güterverkehr auf der Schiene effizienter genutzt und so die Umwelt entlastet wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Dies können auch kommunale Eigenbetriebe sein. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der ergänzenden Landesförderung muss die Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz durch das Eisenbahn-Bundesamt bewilligt sein. Bei Erneuerung, Ersatz oder Ausbau von Schienenwegen müssen Sie das Schienengüterverkehrsaufkommen in Tonnen pro Jahr des der Antragstellung vorausgegangenen Kalenderjahres angeben und eine fundierte Prognose des in der Zukunft zu erwartenden Schienengüterverkehrsaufkommens über diesen Schienenweg abgeben. Im Fall von Neubaumaßnahmen müssen Sie das zu erwartende Schienengüterverkehrsaufkommen auf der Grundlage von Bestätigungen potenzieller Nutzer oder Bedarfe der auszubauenden Infrastrukturen für den Güterverkehr glaubhaft machen. Beachten Sie bitte, dass Planungskosten für große Ausbau- und Neubauvorhaben nur gefördert werden, wenn die Planungskosten mindestens EUR 300.000 betragen. Sie müssen die geförderte Investition während der von der Bewilligungsbehörde festzulegenden Zeitspanne betriebsbereit vorhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission erhalten keine Förderung
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.