Erhaltung von Denkmalen
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern denkmalpflegerische Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte von Denkmalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden müssen sich an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei juristischen Personen des Privatrechtes und des öffentlichen Rechtes EUR 10.000 und bei natürlichen Personen EUR 5.000 übersteigen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.