Erlebnis.NRW ? Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, durch die der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und der Naturtourismus gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein, vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden, sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen, den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen und den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zugeordnet werden können. Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen. Im Fall von Kooperationsvorhaben müssen die Kooperationspartnerinnen und -partner einen schriftlichen ? Letter of Intent ? vorlegen. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, wie Sie das Projekt nach Ablauf der Förderung unterhalten und wirtschaftlich weiterführen werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.