ERP-Beteiligungsprogramm
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen auf der Suche nach Beteiligungsgebern sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 50 Millionen, in begründeten Fällen bis zu EUR 75 Millionen. Refinanzierungskredite können von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften beantragt werden. Das ERP -Beteiligungsprogramm ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich um die Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder die Konsolidierung der Finanzverhältnisse handeln. Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden. Bei Unternehmensnachfolgen muss das Unternehmen über eine angemessene Eigenkapitalbasis verfügen. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Beteiligungsverträge, die vor der Antragstellung bereits abgeschlossen wurden, sowie die Finanzierung von Sanierungsfällen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.